Bürgerinitiative Pro Esebeck

                1.6.2013

An die

Mitglieder des Ausschusses

für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Göttingen

Betr.: Sitzung am Dienstag, d. 4.6.2014 - Teilflächennutzungsplan Windenergie

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt zeigt sich zwar bürgernah mit 4 Bürgerversammlungen zum Ausbau der Windenergie und Informationen dazu im Internet. Dennoch ist hier grundsätzliche Kritik anzubringen.

Über die Termine der Abholung von Strauchschnitt von der Stadt wird jeder Haushalt informiert. Von den Bürgern Esebecks hatte jedoch bis zur ersten Postwurfsendung unserer Initiative vor etwa 10 Tagen die überwiegende Mehrheit keinerlei Kenntnis davon, dass die Stadt Göttingen in der Esebecker Gemarkung Flächen vorsieht, die sie für Windparks für geeignet hält. Die Errichtung eines Windparks würde die Lebensbedingungen der Bewohner Esebecks grundlegend verändern.

Es kann nicht angehen, dass Informationen dieses Gewichts nur durch Abonnement und gründliche Lektüre des „Göttinger Tageblatts“ oder regelmäßiges Studium der Internetseite der Stadt Göttingen zu erhalten sind.

Da der Ausbau der Windenergie politisch gewollt ist, werden bestimmte Fakten, die als Grundlage der Beschlussfassung dienen, unserer Ansicht nach dem politischen Willen entsprechend zurechtgebogen.

Beispiele:

Ein möglichst großer Abstand der 200m hohen Windräder zur Bebauung würde für die Bewohner hinsichtlich Geräuschbelästigung, Schattenwurf, Infraschall und Blinkbelästigung eine geringere Belastung bedeuten. Mindestens das Zehnfache der Höhe wäre als Entfernung von menschlicher Besiedlung erstrebenswert. Die Stadt setzt jedoch eine Entfernung von 1000 m an mit dem Hinweis, bei einer größeren Entfernung könnten im Göttinger Raum gar keine Windräder gebaut werden. Müsste die logische Konsequenz nicht vielmehr heißen: Weil Menschen unter dem geringen Abstand von Windparks im Göttinger Raum in den betroffenen Gemeinden leiden, können hier keine Windräder in der exorbitanten Höhe, die übrigens überhaupt keine Referenz zum landschaftlichen Gefüge haben, gebaut werden.

Es sind große ökologische Ziele, die sich die Stadt hinsichtlich des Klimaschutzes gesetzt hat. Aber es sind auch Ziele, durch die ein Teil der Bevölkerung besonders belastet wird und die sich auf die Landschaft nachhaltig negativ auswirken. Nimmt man das einfach in Kauf? Oder geht es auch oder vor allem - und es wird nur nicht gesagt - um ökonomische Interessen (höhere Gewerbesteuern für das klamme Stadtsäckel)?

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Es wird zwischen „weichen“ und „harten“ Tabuzonen unterschieden. Ein Tabu ist eigentlich tabu!

Der Rotmilan soll geschützt werden. Die Stadt räumt ihm 1250 m Abstand der Windräder von seinem Horst ein. Der Vogel muss aber, um zu leben auch jagen können. Ihm werden aber die vom Vogelschutzbund geforderten 4000 m - 6000 m als Jagdgebiet nicht zugebilligt. Berücksichtigt wird auch nicht, dass die gewaltigen Bauvorhaben die vorhandenen Horste evtl. vertreiben könnten.

Und plötzlich heißt es, dass der Rotmilan, der bislang der „harten“ Tabuzone zugerechnet wird, nun auch zur „weichen“ gezählt werden könnte.

Man beruft sich auf das Baugesetz §35 beim Bau der Windkraftanlagen. Im selben Paragraphen stehen aber unter Absatz 3 wichtige Einschränkungen. Haben diese jetzt keine Bedeutung?

Unbegreiflich ist auch, dass aus einem Gebiet, das aus guten Gründen einmal als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden ist, plötzlich Flächen für die Windkraft herausgenommen werden. Was soll dann noch „Landschaftsschutz“, wenn dann dort quasi eine Strom-Industrieanlage entstehen kann? Es müssten doch Flächen ausgewiesen werden, die nicht zu Landschaftsschutzgebieten gehören.

Zudem stellt sich uns die Frage, ob die Naturschutzbehörden von Stadt und Landkreis Göttingen überhaupt zusammenarbeiten. So sind Esebeck (Ortsteil der Stadt Göttingen) und Barterode (Landkreis Göttingen) als Einheit zu sehen. Denn das, was sich im beider gemeinsamen Grenzbereich tut, ist für jeden der beiden Orte bedeutsam.

Überhaupt haben wir den Eindruck, dass weitgehend aufgrund ökonomischer Überlegungen die Stadt, der Landkreis jeweils jeder für sich Flächen ausweisen, die für Windenergie zur Verfügung stehen sollen. Unserer Ansicht nach wäre es viel umweltverträglicher, wenn jeder „über die eigene Kirchturmspitze“ hinaus denken würde und sich mit anderen Landkreisen und Städten zusammenschlösse, um die für die Umwelt und die Bürger die verträglichste Lösung zu finden.

„Vielleicht in ihrer ursprünglichen Intention gut gemeinte, aber in ihren weitreichenden Folgen nicht zu Ende gedachte finanzielle Anreize setzen eine profitgesteuerte Eigendynamik in Gang, die dann kaum noch zu bremsen ist. Anstatt Sparen und Effizienzgewinn zu belohnen, wird die Energieerzeugung lediglich auf andere, sogenannte „Grüne Energien“ verlagert, die alsbald außer Kontrolle geraten und dann Ökosystemen und Biodiversität großen Schaden zufügen.“

M. Flade: Von der Energiewende zum Biodiversitäts-Desaster- zur Lage des Vogelschutzes in Deutschland, in: Vogelwelt 133,S.155/156, 2012

Aufgrund der hier genannten Punkte scheint es unserer Ansicht nach noch Klärungsbedarf zu geben. Wir bitten Sie dieses bei Ihrer Entscheidung zu bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. der Bürgerinitiative

Anna Luise Busse                  Bernd Nordmeyer

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