Mammut-Windräder in Esebeck und Barterode?

 

 

Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Stadt Göttingen am 10.6.2013 im Verwaltungsausschuss einen Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des neuen Teilflächennutzungsplans Windenergie beschließt, der eine Fläche auf der Esebecker Hochfläche Richtung Barterode aus dem Landschaftsschutz herausnimmt, damit dort Windkrafträder gebaut werden können.

Mit Vattenfall bestehen bereits Vorverträge mit den Grundstücksbesitzern. Nach dem endgültigen Entscheid der Stadt soll zügig mit dem Bau von 4 etwa 200m hohen Windrädern begonnen werden, damit so vor Auslauf einer bestimmten Frist im nächsten Jahr noch die besseren Stromabnahmesubventionen gesichert werden können.

Auch in Barterode werden an der Grenze zu Esebeck weitere 8 Windräder entstehen.

Der Bau von Riesenwindrädern beeinträchtigt unsere Landschaft und die Natur gewaltig, und gerade der Landschaft wegen sind viele von uns extra nach Esebeck gezogen.

Auch unsere Häuser und Grundstücke werden entwertet. Sie verlieren

in der Nähe von Windrädern bis etwa 50% an Wert, weiter entfernt liegende zwischen 20% -30 %. Diesen Verlust ersetzt niemand.

                                                                                                            b.w.

Noch entscheidender ist jedoch, dass durch zu geringem Abstand zur Bebauung unsere Gesundheit bedroht wird, u.z. durch

  • Dauerbelästigung durch Lärm (35-45 db nach Angaben der Betreiber). (60db ist zwar an Straßenlärm zumutbar, aber zum einen handelt es sich an Straßen nicht um ein Dauergeräusch, zum anderen schätzen wir doch das Leben in Esebeck wegen der Ruhe und der Natur.) Der Lärm kann auf Grund seiner Frequenzen kaum ignoriert werden, ein gleichbleibendes Zisch- und Summgeräusch mit einem regelmäßigen Ausschlag, je nach Windstärke lauter, durch häufigeres Vorbeischlagen der Rotorblätter am Stiel. Das werden wir von den in Esebeck und Barterode stehenden Windrädern ständig hören, besonders nachts, wenn die Geräusche des Tages entfallen. Durch die vorherrschenden Westwindlagen wird der Lärm der Generatoren und der Rotorblätter besonders laut zu uns hin übertragen.
  • nächtliche rote Lichtblitze (Lichtorgel) in unseren Räumen durch die Markierungsbeleuchtung an der Spitze der Windräder
  • periodischen Schlagschatten durch die Rotorblätter. Das bewirkt eine Licht-Schatten-Wirkung, die bei Sonneneinstrahlung bis zu 30min am Tag auf dem eigenen Grundstück und in den den Windrädern zugewandten Wohnräumen zu ertragen ist. Doch auch eine Reflexion an benachbarten Grundstücken, Häusern, Wäldern ist unübersehbar. Das sind weitere Stressfaktoren.(Siehe dazu Videos zum Lärm- und Schattenbelästigung bei www.windrad180.de/information.html)
  • Infraschall (niederfrequenter Schall). Er ist meist nicht hörbar, wird aber als gefährlich eingestuft. Er kann gesundheitliche Probleme, wie z. B. Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Herzkreislauf-Probleme, psychosomatische Erkrankungen, Schlaflosigkeit durch die Stressbelastung des menschlichen Körpers verursachen.

Sogar die BWE (Bundesverband Windenergie) will nicht, dass Windkraftanlagen in Verruf geraten, und nennt als Mindestabstand zur Wohnbebauung die 10fache Windradhöhe. Das wären für die Windräder in Esebeck knapp 2 km. In Göttingen ist jedoch aus unverständlichen Gründen nur 1 km vorgesehen.

Es ist uns bewusst, dass wir erneuerbare Energie brauchen, aber nicht um jeden Preis. Der Schutz der Menschen muss Vorrang vor allem anderen haben.

Wir fordern deswegen einen Mindestabstand von 2000 m der Windräder von der Bebauung Esebecks.

                                       Bürgerinitiative Pro Esebeck                                         

Harald Boettcher             Anna Luise Busse            Astrid Gaißmaier              Bernd Kruse

Almut Luther     Elke Renneberg                     Wiltrud Sadlowski

Bürgerinitiative Pro Esebeck

Hinweis:

Erheben Sie rechtzeitig einen schriftlichen Einspruch nach Vorlage des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses des Verwaltungsausschusses der Stadt Göttingen bzw. des Landkreises Göttingen (Adelebsen-Barterode) zum neuen Teilflächennutzungsplan Windenergie, denn nur dann haben Sie Anspruch auf Entschädigungen bei Schäden oder Langzeitschäden durch Windräder.

Sichern Sie sich Ihre Rechte und bringen Sie innerhalb der Frist Ihre Bedenken gegenüber der Stadt Göttingen, bzw. dem Landkreis Göttingen in schriftlicher Form zum Ausdruck.

Z. B. sind mögliche Bedenken:

- Gesundheitliche Belastungen durch Infraschall, Lärm, Schattenwurf und nächtlicher Warn-Befeuerung

- Wertminderung oder Wertverfall der Immobilien/Grundstücke, und zwar nicht nur in unmittelbarer Nähe zu den Windrädern, sondern auch in weiter entfernteren Teilen des Ortes.

- Verhinderung bzw. Erschwerung von neuer Wohnbebauung, was erhebliche kommunale Auswirkungen mit sich bringt: z. B. ohne junge Familien keine Kinder, ohne genügend Kinder keinen Kindergarten, keine Schule und damit Aussterben der Infrastrukturen des Ortes.

Beispiel:

Name und Adresse                                                                            Datum

An die Stadt Göttingen Neues Rathaus [ und zweites Schreiben an den Landkreis Göttingen und Flecken Adelebsen]

Betr.: Einspruch zur Aufstellung eines Flächenteilnutzungsplanes Windenergie der Stadt Göttingen in der Gemarkung Esebeck

Sehr geehrte Ratsmitglieder,

Gegen die Windkraftanlagen in der Gemarkungen Esebeck [bzw. Barterode an der Esebecker Gemarkungsgrenze] mache ich vorsorglich folgende Einwände geltend:

  • Ich sorge mich um die Gesundheit meiner Familie. Eine Windkraftanlage in 1000 m Entfernung von unserem Haus mit Schattenwurf, Lärm, nächtlich blinkender Markierungsbeleuchtung und Infraschall wird unser Leben negativ beeinflussen und schlimmstenfalls krank machen (Langzeitwirkung).
  • Die Abstände von knapp 200 m hohen Windrädern zur nächsten Wohnbebauung von nur 1000 m sind unmenschlich.
  • Die Nähe zu den Windkraftanlagen führt für unsere Häuser zu einer erheblichen Wertminderung bis hin zur Unverkäuflichkeit. Ich befürchte, dass mein Haus, welches auch Teil meiner Alterssicherung ist, im Falle der Errichtung der Windkraftanlage erheblich an Wert verliert. (Meine Alterssicherung ist dann nicht mehr gewährleistet).
  • Das Grundrecht Art.2 Abs.2 Satz 1 GG Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist durch die Windradbelastung eine Verletzung der Menschenrechte.
  • Ein finanzieller Vorteil für die Anliegerorte ist nicht gegeben, der Dorffriede dafür erheblich gefährdet. Zusätzlich zerstört der Bau der Windkraftanlagen die Infrastruktur unserer Gemeinde.

Hochachtungsvoll

Elliaufkleberohnerand1 763x1024

LOGOpm

Für finanzielle Unterstützung:  

 

 

ProEsebeck:

 KTO: 0156223885

BLZ: 260 500 01

Spk Göttingen

IBAN:

DE 34 2605 0001 0156 2238 85

BIC: NOLADE21GOE